Hierauf wurde das Verfahren vor Verwaltungsgericht mit Verfügung vom 6. September 2004 bis zum Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung im Kanton Waadt sistiert. Als … auf Nachfrage hin am 10. März 2005 erklärte, die definitive Steuerveranlagung 2001/2002 im Kanton Waadt liege noch nicht vor, hob das Gericht angesichts seiner Pflicht, Verfahren beförderlich zu behandeln, die Sistierung auf. Das Gericht zieht in Erwägung: