4. Am 15. Dezember 2003 musste die Steuerverwaltung die Sonderbesteuerung in Bezug auf die Bundessteuer widerrufen, da für die Bundessteuer der Wohnsitzkanton - bei … damals noch der Kanton Waadt - zuständig war. Als die Ausgleichskasse davon Kenntnis erhielt, widerrief sie ihre AHV- Sonderbeitragsverfügung anfangs Januar 2004 telefonisch und erstattete dem Versicherten den bezahlten Betrag.