2. Für den 1999 erzielten Liquidationsgewinn wurde … von der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden mit Sondersteuern (direkte Bundessteuer und Kantonssteuer) belegt. Dies geschah deshalb, weil der Kanton Graubünden per 1. Januar 2001 von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung auf die einjährige Gegenwartsbemessung umgestellt hatte, wobei die ordentlichen Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 in die Bemessungslücke gefallen waren und auf den ausserordentlichen Einkünften eine Sondersteuer erhoben wurde.