d) Auch bezüglich der objektiven Vermittlungsfähigkeit kann der Einschätzung der Vorinstanz nicht gefolgt werden. Das Zentrum … erachtet eine leichte Tätigkeit etwa bei einer Tankstelle oder in einem Fabrikbetrieb im Umfang von 50% für möglich. Der Bericht der … hält fest, dass der Versicherte medizinisch theoretisch zu 100% arbeitsfähig sei und wenigstens in einem Teilzeitpensum wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollte. Schliesslich hat das Verwaltungsgericht in S 03 145 festgestellt, dass der Versicherte unter gewissen Voraussetzungen zu 100% arbeitsfähig sei.