Weiter wurde der Versicherte angewiesen, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung bei der … in … zu unterziehen. Dr. med. … stellt in seinem Bericht vom 21. August 2003 eine erhebliche Diskrepanz zwischen den objektiven Befunden und den Beschwerden des Patienten, namentlich der Ausweitung der Schmerzsymptome auf sämtliche Gelenke, fest. Theoretisch sei der Patient unter bestimmten Voraussetzungen zu 100% arbeitsfähig. Praktisch sei dies jedoch kaum zu realisieren.