betreffend Anspruch nach AVIG ¨ 1. …, geboren 1953, war als Hilfsarbeiter bei der … AG in … tätig. Mit Wirkung per 31. November 2002 wurde er wegen massiven Einbruchs des Auftragsvolumens entlassen. Am 2. Juli 2002 meldete er einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab 6. Januar 2003 an. Ausserdem meldete er sich bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen an. Dieses Leistungsbegehren wurde abgelehnt, wogegen der Versicherte Einsprache erhob.