6. Im Rahmen der Vernehmlassung ergänzte die Kasse am 11. Mai 2004 ihre Ausführungen des Einspracheentscheides dahingehend, dass gemäss Wortlaut der Art. 13 und 14 AVIG vom Gesetzgeber eine Addition der geleisteten Beitragszeit und der Zeit, in welcher ein Versicherter in keinem Arbeitsverhältnis stand und die Beitragszeit wegen Unfalls nicht hat leisten können, nicht vorgesehen sei. 7. Der Versicherte verzichtete mit Schreiben vom 22. Mai 2004 auf eine Replik und verwies vollumfänglich auf die Begründungen seiner Beschwerde. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.