1. …, geboren 1944, ist von Beruf Koch. Er erhob ab 6. Dezember 2001 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei der Arbeitslosenkasse Graubünden, welche ihm diese unter Eröffnung einer Rahmenfrist für den Leistungsbezug vom 7. Dezember 2001 bis 6. Dezember 2003 ausrichtete. Im Laufe dieser Rahmenfrist war der Versicherte wie folgt beschäftigt, beziehungsweise wegen Unfalls arbeitsunfähig: