1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Einstellungsdauer auf 10 Tage herabgesetzt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Der Kanton Graubünden (Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) hat … aussergerichtlich mit Fr. 500.-- (inkl. MwSt) zu entschädigen.