Zudem ist ihr zugute zu halten, dass sie plant, sich selbständig zu machen. Es ist folglich leichtes Verschulden anzunehmen und die Einstellungsdauer auf 10 Tage zu reduzieren. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Einstellungsdauer auf 10 Tage zu reduzieren.