zu Art. 16; Kreisschreiben über die Arbeitslosenentschädigung des seco [KS-ALE], 1.1.2003, B 200 f.). Die Arbeit war also, trotz weitergehender Fähigkeiten der Versicherten, zumutbar. Die gesetzliche Forderung der angemessenen Rücksichtnahme auf die bisherigen Tätigkeiten der Versicherten ermöglicht es, qualifizierten Berufsleuten bei ihren Arbeitsbemühungen zunächst zu erlauben, sich 1 - 2 Monate lang auf ihren bisherigen Tätigkeitsbereich zu konzentrieren, sofern überhaupt ein ausreichendes Stellenangebot vorhanden ist. Jedoch hat das Gebot der Schadenminderungspflicht Vorrang.