Beim vorliegenden Bewerbungsschreiben entsteht unweigerlich der Eindruck, die Versicherte sei überqualifiziert und damit ungeeignet für diese Arbeit. Sie hätte sich in ihrem Schreiben, neben dem Hinweis auf ihre Qualifikationen, ausführlicher auf die Stelle als Sachbearbeiterin beziehen und eindeutig die Bereitschaft zum Vertragsschluss bekunden müssen, um die Beendigung der Arbeitslosigkeit nicht zu gefährden. Ihr kann zumindest vorgeworfen werden, dass ihr Schreiben in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle eindeutig zu zurückhaltend formuliert ist.