Tatsächlich entsteht beim Lesen des Bewerbungsbriefes nicht der Eindruck, dass die Versicherte die betreffende Arbeit unbedingt wollte. Auf die Stelle als Sachbearbeiterin nimmt sie nur im Einleitungssatz Bezug und dies auch nur dahingehend, als sie erwähnt, sie melde sich aufgrund eines Schreibens des RAV für diese Stelle. Ansonsten gibt das Bewerbungsschreiben vorwiegend Auskunft über die Qualifikationen und die bisherigen Tätigkeiten der Versicherten.