Durch ihre Formulierungen habe sie aber den Eindruck erweckt, überqualifiziert zu sein. Dies ergebe sich auch aus der Absage des Hotels. Die Versicherte habe sich nicht so verhalten, als ob sie diese Stelle unbedingt gewollt hätte und habe damit grobfahrlässig in Kauf genommen, dass diese anderweitig besetzt wurde. Es sei nicht das erste Mal, dass sie eine zugewiesene Arbeit oder ein Beschäftigungsprogramm nicht angetreten habe. Zudem sei nicht einzusehen, weshalb der Antritt dieser Stelle das berufliche Fortkommen im angestammten Beruf wesentlich hätte erschweren sollen.