Darauf habe das RAV in seinen bisherigen Stellenzuweisungen nicht Rücksicht genommen. Eine Arbeit wie die vorliegende würde ihr zukünftiges berufliches Fortkommen massiv erschweren, zumal sich im Oberengadin rasch herumspreche, wer wo beschäftigt sei. Schliesslich sei die zugewiesene Stelle auch aufgrund des geringen Verdienstes unzumutbar gewesen.