Die Versicherte führt aus, sie habe die Stelle weder abgelehnt, noch grobfahrlässig in Kauf genommen, dass diese anderweitig besetzt werde. Sie habe lediglich, unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Wahrheitspflicht, sämtliche relevanten Fakten angegeben, damit die mögliche Arbeitgeberin sich ein Bild ihrer Person und ihrer Qualifikationen machen könne. Hätte sie diese Angaben verschwiegen, hätte das Hotel möglicherweise eine eindeutig falsch qualifizierte Person eingestellt.