In der Absage vom 8. Oktober wurde dies damit begründet, dass für die kommende Wintersaison keine ihren Qualifikationen entsprechende Stelle frei sei. Frau … begründete die Nichtanstellung in der Rückmeldung an das RAV mit der Überqualifikation der Versicherten. Die Versicherte selbst führt in ihrer Stellungnahme an das KIGA vom 17. November ebenfalls aus, ihre Qualifikationen hätten nicht der ausgeschriebenen Stelle entsprochen.