Die Versicherte ist gelernte kaufmännische Angestellte, zuletzt war sie als Hotelsekretärin und Receptionistin tätig. Somit kann nicht behauptet werden, dass sie für diese Arbeit nicht in Frage gekommen wäre, selbst wenn sie nicht über Erfahrungen im Bereich Personalbüro verfügt. Durch ihr unmotiviertes und passives Auftreten hat sie sich jedoch jeglicher Chance auf die Stelle beraubt. Deshalb muss ihr Verhalten als kausal für das Nichtzustandekommen des Arbeitsverhältnisses betrachtet werden.