Wenn gemäss ihren Angaben vereinbart war, zunächst nur den Lebenslauf einzusenden, um zu überprüfen, ob sie für die Stelle in Frage komme, so hätte sie sich nach dessen Zustellung zweifellos noch erkundigen müssen, ob sie denn nun in Betracht komme und ob weitere Unterlagen benötigt würden. Indem sie dies unterlassen hat, hat sie klar mangelndes Interesse an dieser Stelle an den Tag gelegt. Nicht einmal auf die Absage vom 14. Oktober, in welcher zum Ausdruck kommt, dass ihre Bewerbung als unvollständig und damit ungenügend empfunden worden war, hat sie reagiert.