So hätte ihr auch klar sein müssen, dass sie ihrem Lebenslauf die Arbeitszeugnisse beilegen müsste, da eine seriöse Prüfung ihrer Fähigkeiten ansonsten nicht möglich ist. Besonders ins Gewicht fällt zudem, dass sich die Versicherte im Anschluss an die Versendung ihres Lebenslaufs an das Hotel … nicht mehr bei der möglichen Arbeitgeberin gemeldet hat. Wenn gemäss ihren Angaben vereinbart war, zunächst nur den Lebenslauf einzusenden, um zu überprüfen, ob sie für die Stelle in Frage komme, so hätte sie sich nach dessen Zustellung zweifellos noch erkundigen müssen, ob sie denn nun in Betracht komme und ob weitere Unterlagen benötigt würden.