d) Mit Entscheid vom 3. März 2004 wies das KIGA die Einsprache ab. Die Versicherte habe sich bei der telefonischen Bewerbung gemäss Aussagen des möglichen Arbeitgebers nicht sehr interessiert gezeigt. Die verlangte schriftliche Bewerbung habe dann lediglich aus einem Lebenslauf und einem A5-Begleitzettel bestanden. Allein schon dies zeige, dass sich die Versicherte grobfahrlässig jeder Chance beraubt habe, diese Stelle zu erhalten. Die Versicherte wisse, wie man sich korrekt bewerbe, sie habe zu diesem Thema einen Kurs besucht. Man könne auch nicht behaupten, dass diese Stelle für sie von Anfang an nicht in Frage gekommen sei.