Sie habe sich keineswegs desinteressiert gezeigt, es sei nur nicht klar gewesen, ob sie den Anforderungen entspreche. Da sie telefonisch mit Frau … Kontakt gehabt habe und nicht mit Frau …, sei erstere zu befragen. Es dürfe nicht nur auf die Darstellung des Arbeitgebers abgestellt werden. Zudem sei die Versicherte schon in der Vergangenheit mit unhaltbaren Zuweisungen durch das RAV überhäuft worden.