Im Anschluss an dieses Gespräch, dessen genauer Inhalt strittig ist, sendete die Versicherte dem Hotel … ihren Lebenslauf mit einem Begleitzettel im A5-Format mit dem Hinweis: „Beiliegend CV gemäss Telefonat mit Frau …“. Am 14. Oktober erhielt die Versicherte eine Absage von Frau … Diese bemängelte, dass sie die effektive Bewerbung und die Arbeitszeugnisse vermisst habe. Da das Hotel viele interessante und vollständige Bewerbungen erhalten habe, könne die Versicherte nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.