2. a) Mit Schreiben vom 30. September 2003 forderte das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum … (RAV) sie auf, sich telefonisch beim Hotel … in … um eine Stelle als „Sachbearbeiterin Personalbüro“ zu bewerben. Als Kontaktperson war Frau … aufgeführt. … meldete sich am 3. Oktober telefonisch bei Frau …, einer Mitarbeiterin von Frau …. Im Anschluss an dieses Gespräch, dessen genauer Inhalt strittig ist, sendete die Versicherte dem Hotel … ihren Lebenslauf mit einem Begleitzettel im A5-Format mit dem Hinweis: „Beiliegend CV gemäss Telefonat mit Frau …“.