d) Im konkreten Fall ist zu beachten, dass die zuständige Vormundschaftsbehörde für die organlose AG mit Verfügung vom 13. April 2004 einen Verwaltungsbeistand bestellt hat. Dieser Beistand wird nun die Betreibungsurkunden in den Betreibungen der Ausgleichskasse gegen die … AG entgegenzunehmen und die im Zusammenhang mit der Betreibung notwendigen Handlungen vorzunehmen haben, damit das Verfahren zur Einforderung der Beiträge fortgeführt werden kann.