Für die Einforderung der Beiträge besteht somit alles in allem ein bedeutendes Interesse der Öffentlichkeit. Die direkte Einforderung der ausstehenden Beiträge bei der … AG dürfte schwierig sein, zumal die Gesellschaft im Zeitraum Herbst 2003 bis Frühsommer 2004 organlos war, weshalb ihr denn auch am 19. Dezember 2003 kein Zahlungsbefehl zugestellt werden konnte. Aufgrund der Akten spricht sodann einiges dafür, dass sie kaum noch über nennenswerte Vermögenswerte verfügt.