Die … war vom 29. Januar 1980 bis 31. Dezember 2000 der AHV- Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (nachfolgend Ausgleichskasse) angeschlossen. Die ausstehenden Beitrags(nach)forderungen der AHV/lV/EO/ALV/FAK (der Jahre 1994 bis 1998) sowie Verwaltungskosten konnten nicht auf dem Betreibungswege eingefordert werden, weil die … seit dem 30. September 2003 organlos ist und demnach der entsprechende Zahlungsbefehl ihr nicht zugestellt werden konnte.