2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 104.-- zusammen Fr. 5'104.-- gehen unter solidarischer Haftbarkeit zulasten der Rekurrenten und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Standesbuchhaltung Graubünden, Chur, zu bezahlen.