Der Sachverhalt der Errichtung der neuen Kasse realisiert sich erst auf diesen Zeitpunkt hin. Erst ab dann entfaltet die Kassengründung somit Rechtswirkungen. Dannzumal ist aber das Verbot, neue Kassen zu errichten, bereits seit einem Jahr in Kraft. Die Rekurrenten haben demnach die Erteilung einer Bewilligung und damit den Eintritt der entsprechenden Rechtswirkungen auf einen Zeitpunkt hin verlangt, von dem jetzt schon feststeht, dass dies nicht mehr zulässig ist. Sie wollten sich gewissermassen eine Bewilligung auf Vorrat verschaffen.