1. Rekursthema bildet die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht die Errichtung einer neuen Familienausgleichskasse per 1. Januar 2006 abgelehnt hat. Dies hängt allein davon ab, ob darin eine unzulässige Vorwirkung des neuen FZG zu erblicken ist, wie die Rekurrenten geltend machen.