3. Die Regierung beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses. Sie bringt zusammengefasst vor, da die neue Kasse erst per 2006 Wirkungen entfalten könnte, sei es gerechtfertigt gewesen, das Kassengründungsverbot des neuen FZG zu berücksichtigen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: