2. Dagegen erhoben …, … sowie … und … am 8. April 2004 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und die Familienausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden per 1. Januar 2006 als private Familienausgleichskasse anzuerkennen. Die Rekurrenten machen im Wesentlichen geltend, die Bewilligungsverweigerung für die neue Kasse komme einer unzulässigen Vorwirkung des neuen FZG gleich. Das neue Recht dürfe auch im vorliegenden Rekursverfahren nicht angewendet werden.