Mit Beschluss vom 16. März 2004 lehnte die Regierung das Gesuch um Anerkennung der Familienausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden als private Familienausgleichskasse ab. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, eine neue Familienausgleichskasse könne frühestens auf den 1. Januar 2006 errichtet werden (Art. 7 Abs. 1 VVOzFZG i.V.m. Art. 99 Abs. 1 AHV-Verordnung), und gemäss Art. 14 Abs. 2 des neuen, am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Familienzulagengesetzes sei die Anerkennung neuer privater Kassen ausgeschlossen.