Am 8. Februar 2004 hat das Bündner Volk der Totalrevision des kantonalen Familienzulagengesetzes zugestimmt. Darin wird die Errichtung neuer privater Familienausgleichskassen ausgeschlossen (Art. 14 Abs. 2 nFZG). Dieses Gesetz tritt gemäss Beschluss der Regierung vom 1. Juni 2004 auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Mit Beschluss vom 16. März 2004 lehnte die Regierung das Gesuch um Anerkennung der Familienausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden als private Familienausgleichskasse ab.