Sie sei zurzeit aber nicht im gewünschten Ausmass arbeitsfähig. Des Weiteren sei sie bei der IV angemeldet, welche zurzeit die Erwerbsfähigkeit abklären würde. In seiner Bestätigung vom 3. Oktober 2003 hielt Herr Dr. med. … fest, dass Sie nach einem Hirnschlag im November 2001 als Verkäuferin vollständig arbeitsunfähig sei. Sie könnte leichtere Arbeiten ausführen und entsprechende Arbeitsversuche sollten unternommen werden. In der Bestätigung vom 17. November 2003 hielt Dr. med.