Die Krankentaggeldversicherung richtete für den Zeitraum vom 19. November 2001 bis zum 8. November 2003 ein Krankentaggeld für eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit aus. Bereits am 10. Oktober 2003 meldete sie sich zur Arbeitsvermittlung an und erhob ab dem 10. November 2003 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. In ihrem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung gab sie u.a. an, dass sie bereit und in der Lage sei, leichte Arbeiten zu verrichten bzw. Arbeitsversuche vorzunehmen. Sie sei zurzeit aber nicht im gewünschten Ausmass arbeitsfähig.