2. a) Dagegen reichte … am 11. März 2004 beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit dem Begehren, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben. Ferner sei ihm mangels juristischer Kenntnisse ein versierter, materievertrauter Rechtsbeistand unentgeltlich zuzuordnen. Zudem sei ihm für die Beweismitteleingabe etc. eine angemessene Frist einzuräumen.