Am 14. Juli 2003 reichte er bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen ein. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung ergab einen Einkommensüberschuss von Fr. 6'061.--/Jahr, weshalb ihm mit Verfügung vom 22. August 2003 die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen denn auch verweigert wurde. Die dagegen von … eingereichte Einsprache wurde nach diversen Telefonaten und einem persönlichen Vortritt, anlässlich welchem die Berechnungsweise erläutert wurde, mit Entscheid vom 9. Februar 2004 abgewiesen.