Dem Versicherten ist nach Ansicht des Gerichtes durch widerrechtliches Verhalten der beteiligten Behörden ein Schaden entstanden, den er gemäss kantonalem Verantwortlichkeitsgesetz zurückfordern könnte. Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt jedoch nicht beim Verwaltungsgericht, sondern bei den Zivilgerichten.