c) Im Zuge der gemachten Ausführungen und des stossenden Ergebnisses, sieht sich das Verwaltungsgericht dazu veranlasst, den Beschwerdeführer auf das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten und die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (BR 170.050) hinzuweisen. Nach Ansicht des Gerichtes hat der Beschwerdeführer aufgrund des fehlerhaften Verhaltens der verantwortlichen Behörden seine Arbeitsstelle verloren bzw. keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erhalten.