Im zu behandelnden Fall aber hat die Fremdenpolizei, d.h. das Amt für Polizeiwesen seinen ablehnenden Antrag zum Arbeitsverlängerungsgesuch der Arbeitgeberin für den Versicherten unbestrittenermassen noch vor dem Eintritt der Rechtskraft der Wegweisungsverfügung vom 8. Juli 2003 an das KIGA weitergeleitet. Dies war ein krasser Fehler, denn entgegen der Vermutung des Amtes hatte der Versicherte Beschwerde eingereicht, weswegen die Wegweisungsverfügung nicht rechtkräftig geworden war.