4. Kann ein Versicherter die notwendige Beitragszeit nicht nachweisen, bleibt zu prüfen, ob er von der Erfüllung der Beitragszeit befreit werden kann. Eine Befreiung, geregelt in Art. 14 AVIG, kommt hier nicht in Frage, weil keiner der dort aufgeführten Befreiungstatbestände gegeben ist.