Der Unmut des Versicherten sei verständlich, zumal ihm erstens nur zwei Tage fehlen würden, um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, und zweitens die Fremdenpolizei das Arbeitsgesuch der Arbeitgeberin effektiv zur Ablehnung an das KIGA weitergeleitet habe, obwohl der Entscheid des BFF noch nicht rechtskräftig gewesen sei. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften wird soweit erforderlich in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: