Das Schreiben des KIGA mit der Rechtsmittelbelehrung habe er nicht erhalten und seine Arbeitgeberin habe die Richtigkeit der Verfügung nicht überprüft. Die Fremdenpolizei habe gegenüber dem Versicherten und gegenüber der Asylorganisation bestätigt, dass das Gesuch um die erneute Arbeitsbewilligung zu früh mit einem ablehnenden Entscheid an das KIGA übermittelt worden sei. Sie hätten die Beschwerde im Asylverfahren kurz darauf erhalten. Der Versicherte habe durch Fehler der genannten Behörden seine Arbeit verloren. Seine Stelle könne ihm nicht zurückgegeben werden.