8. Am 24. Februar 2004 liess der Versicherte durch die Asylorganisation Graubünden Beschwerde führen mit sinngemässem Antrag, den Einspracheentscheid sowie die ihm zugrunde liegende Verfügung aufzuheben. Er brachte vor, die Kasse sei im Einspracheentscheid auf die erbrachten Arbeitstage eingegangen, nicht aber auf die Argumentation, der Versicherte habe zu Unrecht die Arbeitserlaubnis und somit auch seine Arbeitsstelle verloren. Die Fremdenpolizei und das KIGA hätten zu früh über das Gesuch der Arbeitgeberin um Verlängerung der bestehenden Arbeitsbewilligung bis zum 29. Januar 2003 entschieden.