Dieses wurde vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) gestützt auf den Wegweisungsentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vom 5. Juni 2003 mit Verfügung vom (recte) 7. Juli 2003 abgewiesen. Am 19. August 2003 meldete sich der Versicherte zur Arbeitsvermittlung an und erhob einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.