Die weiteren Vorwürfe blieben bestehen. Bei dieser Gelegenheit sei ihm ein erster Auflösungsvertrag vorgelegt worden, der das Arbeitsverhältnis per 31.5.2003 beenden sollte, den er jedoch nicht unterschrieben habe. Er habe sich dann mit dem administrativen Direktor in Verbindung gesetzt, welcher einen neuen, per 30.11.2003 wirksamen Auflösungsvertrag ausstellte, den er dann wohl oder übel habe unterschreiben müssen.