Den Vorwurf, er habe seine Aufsichtspflicht verletzt, weil ein Bewohner für kurze Zeit weggelaufen sei, habe er relativieren können, ebenso den Vorwurf, er habe zum Frühstück zuviel Käse serviert. Am 16.5.2003 sei er, ohne weitere Vorkommnisse, erneut zu einer Sitzung eingeladen worden, diesmal mit dem … und der Personalchefin. Der Vorwurf des Alkoholmissbrauchs sei an dieser Sitzung gestrichen worden, jedoch ein weiterer Vorwurf bezüglich der Mittagspause, die er mit anderen Mitarbeitern zu machen pflege, dazugekommen. Die weiteren Vorwürfe blieben bestehen.