2. Auf entsprechende Aufforderung der Arbeitslosenkasse … hin führte der ehemalige Arbeitgeber in einer vom 3.12.2003 datierenden Arbeitgeberbescheinigung aus, weshalb aus seiner Sicht das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Er gab darin an, im Mai 2003 hätten diverse Gespräche mit dem Versicherten betreffend schwerwiegendes fehlbares Verhalten während der Arbeitszeit stattgefunden. Dabei handle es sich um die Verletzung der Aufsichtspflicht und um die gesundheitliche Gefährdung von Bewohnern durch Nichteinhalten von schriftlichen Verordnungen.