Auf die Beiträge der Versicherten von Fr. 72'426.60 wurden Verzugszinsen ab dem 1. Januar 2002 im Betrag von Fr. 8'922.55 berechnet. Der Ehemann bezahlte die nachträglich in Rechnung gestellten Beiträge und Verzugszinsen Ende Mai bzw. Ende Juni 2004. Die Versicherte hingegen bezahlte am 30. Juni 2004 lediglich die berechneten Beiträge ohne Verzugszinsen.